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   BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 79/81   

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BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 79/81 (https://dejure.org/1982,8396)
BSG, Entscheidung vom 01.12.1982 - 4 RJ 79/81 (https://dejure.org/1982,8396)
BSG, Entscheidung vom 01. Dezember 1982 - 4 RJ 79/81 (https://dejure.org/1982,8396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachversicherung; Rentenherabsetzung; Weiterversicherung; Herstellungsanspruch; Schadensabwendungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 193
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.12.1962 - 3 RJ 85/55

    Gewährung von Waisenrente - Rechtskräftige Feststellung der Unehelichkeit eines

    Auszug aus BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 79/81
    Zwar soll ausnahmsweise unter 5 17HH Abs. 1 Nr. 6 auch eine Urkunde fallen, die zwar später errichtet wurde, aber "ihrer Natur nach" nur einer zurückliegenden Zeit angehörende Tatsachen beweisen kann (so BSG in SozR 7290 aaO unter Hinweis auf BSGE 18, 186, 188 : SozR Nr. 6 zu 5 179 SGG).

    Abgesehen davon, daß BSGE 18, 186 einen Fall des $ 580 Nr. 7 b der Zivilprozeßordnung betraf, wo das Wort "nachträglich" im Ge- -1u.

  • BSG, 20.11.1959 - 1 RA 191/57
    Auszug aus BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 79/81
    Die hierzu angegebene Entscheidung (Urteil vom 29. Januar 1963 - 1 RA 198/58 : SozR Nr. 3 zu G 131 S 72) nennt dieses Datum mit dem Hinweis auf das Inkrafttreten des G 131. Andererseits trifft aber nach dem Urteil des 1. Senats vom 20. November 1959 - 1 RA 191/57 (: BSGE 11, 63, 66) die Versorgungsdienststelle über die dienstrechtlichen Voraussetzungen des 5 72 G 131 eine Regelung mit Außenwirkung, welche die Rechtsstellung des Antragstellers unmittelbar berührt und deshalb ein Verwaltungsakt ist.

    Streitigkeiten über dienstrechtliche Voraussetzungen der fiktiven Nachversicherung werden demzufolge vor den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgetragen und können nicht als Vorfragen von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit mitentschieden werden (BSGE 11, 63, 68).

  • BSG, 24.02.1976 - 5 RKn 17/75

    Anwendbarkeit von Normen - Fiktive Nachversicherungszeit - Dienstzeit im

    Auszug aus BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 79/81
    weis auf BSG, Urteil Februar - 5 RKn 17/75 =.

    Entgegen der vom LSG im Anschluß an BSGE 41, 198 vertretenen Auffassung gebe es keinen gesetzlich vorgesehenen Antrag auf Feststellung der dienstrechtlichen Voraussetzungen für die Nachversicherung.

  • BSG, 10.02.1960 - 1 RA 23/59

    Anspruch auf Nachversicherung für die Zeit als Referendar im Justizdienst -

    Auszug aus BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 79/81
    1A/78 : BSGE H7, 293, Der Anrechnung der Ersatzzeit steht hier nicht entgegen, daß die fingierten Beiträge als Pflichtbeiträge gegolten hätten, zumal durch die fiktive Nachversicherung ohnehin nicht rückwirkend eine Versicherungspflicht begründet werden kann (vgl zB BSGE 11, 278, 285).
  • BSG, 31.01.1974 - 5 RKn 12/72

    Versichertenrente - Zahlbetrag - Kinderzuschuß - Festgestellter Betrag - Neue

    Auszug aus BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 79/81
    hier geltend macht - auf 5 17UH RVG, und wird demzufolge der bindend gewordene Bescheid aufgehoben, so muß auch das Gestaltungsrecht der Leistungsbeschränkung iS des 5 1310 RVG wieder aufleben (vgl BSG, Urteil vom 31. Januar 197" - 5 RKn 12/72 : SozR 2200 5 1268 Nr. 1).
  • BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 16/78

    Ersatzzeit - Nachversicherung - Leistungsanspruch - Beschränkung auf einen

    Auszug aus BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 79/81
    BSGE H1, 198, 200 : SozR 2600 5 "5 Nr. 11); nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Juni 1979 - 5 RKn 16/78 (: BSGE "8, 211 : SozR 2600 5 50 Nr. 2) sei sogar der Versiche» rungsträger verpflichtet, den Versicherten über mögliche Nach" teile der Nachversicherung aufzuklären.
  • BSG, 14.09.1976 - 11 RA 118/75

    Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Überzeugung des Versicherungsträgers - Einen

    Auszug aus BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 79/81
    Die Beklagte könne sich demgegenüber nicht auf das BSG-Urteil vom 19. September 1976 - 11 RA 118/75 - (: SozR 7290 S 72 Nr. 3) berufen, weil der 11. Senat es lediglich im Rahmen des 5 1300 Reichsversiche- rungsordnung (RVG) als nicht offensichtlich unvertretbar bezeichnet habe, daß aufgrund des 5 72 G 131 ein bestehender Rentenbescheid zu Lasten des Versicherten korrigiert werde.
  • BSG, 29.01.1963 - 1 RA 198/58
    Auszug aus BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 79/81
    Die hierzu angegebene Entscheidung (Urteil vom 29. Januar 1963 - 1 RA 198/58 : SozR Nr. 3 zu G 131 S 72) nennt dieses Datum mit dem Hinweis auf das Inkrafttreten des G 131. Andererseits trifft aber nach dem Urteil des 1. Senats vom 20. November 1959 - 1 RA 191/57 (: BSGE 11, 63, 66) die Versorgungsdienststelle über die dienstrechtlichen Voraussetzungen des 5 72 G 131 eine Regelung mit Außenwirkung, welche die Rechtsstellung des Antragstellers unmittelbar berührt und deshalb ein Verwaltungsakt ist.
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (stellvertretend schon SozR 2200 § 1286 Nr. 3; BSG AmtlMittLVA Rheinprovinz 1984, 518; SozR 1200 § 44 Nr. 11; SozR 1300 § 44 Nr. 17; BSG USK 90160; BSG RdL 1991, 262 f; BSGE 54, 193 = SozR 7290 § 72 Nr. 7), an der er festhält, hierfür folgenden (iw dreigliedrigen) Tatbestand zugrunde gelegt:.
  • BSG, 29.05.1991 - 4 RA 38/90

    Gewöhnlicher Aufenthalt bei lebenslänglicher Strafhaft

    Da der Bescheinigung über die dienstrechtlichen Voraussetzungen der - fiktiven - Nachversicherung konstitutive Wirkung zukommt, gilt eine Dienstzeit so lange nicht als fiktive Nachversicherungszeit, als die zuständige Versorgungsbehörde nicht die dienstrechtlichen Voraussetzungen durch Verwaltungsakt festgestellt hat (BSGE 54, 193, 197 = SozR 7290 § 72 Nr. 7; E 41, 198, 200 = SozR 2600 § 45 Nr. 11).
  • BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 38/89

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Rücknahme eines rechtwidrigen

    Wie das BSG bereits wiederholt entschieden hat, tritt die fiktive Nachversicherung nicht kraft Gesetzes ein, sondern ist von einem im Belieben des Versicherten stehenden Antrag abhängig [s Urteil des 5. Senats vom 20. Juni 1979 -5 RKn 16/78- SozR 2600 § 50 RKG Nr. 2; 4. Senat Urteil vom 1. Dezember 1982 -4 RJ 79/81-SozR 7290 § 72 G 131 Nr. 7 = BSGE 54, 193; 8. Senat Urteil vom 2. November 1988 -8/5a RKn 15/87- Kompaß 1989, 37 = ZfS 1989, 48].

    Zwar wäre die in diesem Bescheid getroffene Feststellung infolge ihrer Verbindlichkeit für die Rentengewährung kraft Tatbestandswirkung ("konstitutive" Wirkung, vgl. BSGE 41, 198, 200; 54, 193, 197; 56, 161, 163 und BSG SozR 2200 § 1260c RVO Nrn 11 und 12, jeweils m.w.N.) grundsätzlich geeignet gewesen, eine andere Art der Berechnung der Rente für die Zukunft zu rechtfertigen, d.h. eine Berücksichtigung der streitigen Zeiten gemäß § 99 Abs. 9 AKG i.V.m. § 72 Abs. 10 G 131 statt als Ersatzzeiten nunmehr aufgrund fiktiv durchgeführter Nachversicherung als Beitragszeiten i.S. von § 1250 Abs. 1 Buchst a RVO (s BSGE 56, 161, 163) zu tragen.

    Der 4. und 8. Senat des BSG haben dementsprechend speziell für den Fall einer fiktiven Nachversicherung ausgesprochen, daß eine unterbliebene Beratung über die Auswirkungen der Nachversicherung für den benachteiligten Versicherten zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch in dem Sinn führen kann, daß er so zu behandeln ist, als sei die Nachversicherung nicht durchgeführt worden (4. Senat Urteil vom 1. Dezember 1982 -4 RJ 9/82- BSGE 54, 193, 198 f; 8. Senat Urteil vom 2. November 1988 -8/5a RKn 15/87-Kompaß 1989, 37; ZfS 1989, 48).

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 7/84

    Erstattungsanspruch - Fiktive Nachversicherung - Rentenbewilligung

    Dies gilt nicht nur für die positive Feststellung des Vorliegens der dienstrechtlichen Voraussetzungen des S 72 Abs. 1 G 131, über die die Versorgungsdienststellen eine Bescheinigung erteilen (VV Nr. 11 zu 55 72, 72b), die auch gegenüber dem Rentenversicherungsträger konstitutiven Charakter hat (BSGE 41, 198, 200; 54, 193, 197).
  • BSG, 14.11.1984 - 1 RS 4/83

    Nachversicherung - Berufssoldat - Deutsche Kriegsmarine - Seemannskasse -

    Nachversicherung nicht rückwirkend eine Versicherungspflicht begründet werden (vgl BSGE 54, 193, 199 = SozR 7290 § 72 Nr. 7 S 32 mwN).
  • BSG, 28.03.1984 - 5b RJ 98/82

    Fiktive Nachversicherung - Dienstrechtliche Voraussetzung - Berücksichtigung

    Danach haben die Entscheidungen der Versorgungsdienststellen über die dienstrechtlichen Voraussetzungen der Nachversicherung für die Rentenversicherungsträger und im Streitfall auch für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit konstitutive und bindende Wirkung (vgl BSGE 11, 63, 65; 41, 198, 200 : SozR 2600 % ü5 Nr. 11; BSGE U8, 211, 213 : SozR 2600 5 50 Nr. 2; BSGE 54, 193, 197 = SozR 7250 5 72 Nr. 7).
  • LSG Hessen, 27.07.1983 - L 6 Ar 1296/82

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Verzicht auf Sozialleistungen;

    Das Entstehen solcher Hinweis-, Belehrungs- oder Auskunftspflichten des Leistungsträgers setzt indes stets einen konkreten Anlaß voraus (BSG SozR 7290 § 72 Nr. 7 m.w.N.), aus dem heraus diese Pflichten entstanden sind.
  • BSG, 02.11.1988 - 5a RKn 15/87

    Anspruch auf ein höheres als das festgestellte Knappschaftsruhegeld -

    Die fiktive Nachversicherung tritt nicht kraft Gesetzes ein, sondern ist von einem im Belieben des Versicherten stehenden Antrag abhängig (BSG SozR 7290 § 72 Nr. 7; 2600 § 50 Nr. 2).
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